Zwangsversteigerungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Einfamilienhaus7. Oktober 2026Einfamilienhaus in Lindow16835 LindowAmtsgericht Neuruppin41.000 €
- Einfamilienhaus4. November 2026Einfamilienhaus in Dreetz16845 DreetzAmtsgericht Neuruppin195.000 €
- unbebautes Grundstück11. November 2026unbebautes Grundstück in Kyritz16866 KyritzAmtsgericht Neuruppin43.700 €
- unbebautes Grundstück, Sonstiges9. Dezember 2026unbebautes Grundstück, Sonstiges in Rheinsberg16835 RheinsbergAmtsgericht Neuruppin3.202.000 €
- Reihenhaus16. Dezember 2026Reihenhaus in Temnitztal16845 TemnitztalAmtsgericht Neuruppin67.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Ostprignitz-Ruppin?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Ostprignitz-Ruppin 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin?
Der nächste Termin ist am 7. Oktober 2026 um 09:00: Einfamilienhaus in Lindow, Amtsgericht Neuruppin.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Neuruppin. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 67.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.